01/07/2020 von Mag. Andreas Vogl
Sozialdumping!
Durch das neue Sozialdumpinggesetz ist eine zusätzliche Dramatik dazugekommen, da nunmehr nicht nur der Grundlohn vom Sozialdumpinggesetz erfasst wird, sondern auch die Zulagen, Zuschläge und sonstigen Gehaltsbestandteile. Durch diese Erweiterung kann es vorkommen, dass man einen Mitarbeiter zwar im Grundlohn kollektivvertraglich ausreichend bezahlt, aber z. B. durch Nichtbeachtung des Ausfallsprinzips bei einem langen Krankenstand, Nichtbezahlung des Zuschlages für die 10. Arbeitsstunde, Nichtbezahlung von Nachtarbeitszulagen usw. es zu einer Unterentlohnung kommt.
Durch das hohe zwingende Strafmaß für Vergehen von mind. € 1.000,00 pro Arbeitnehmer und ab drei Mitarbeitern mind. € 2.000.00 sind Verfehlungen nach dem Sozialdumpinggesetz keine Kavaliersdelikte mehr. Nicht die aus den Prüfungen resultierenden Nachzahlungen werden großartige Ausmaße annehmen, sondern die daraus resultierenden Strafen.
Wenn sie keine Software besitzen, welche sie unterstützt und welche bereits während der Planung kontrolliert, ob es Verstöße gegen KV und gesetzliche Regelungen gibt und wie diese ausgestaltet sind, sind sie als Dienstplaner gefordert, alle tariflichen und gesetzlichen Notwendigkeiten zu berücksichtigen und zu überprüfen.
Unter der obersten Planungsprämisse der Gästezufriedenheit sollten sie somit sämtliche planungsrelevanten Daten wie Reservierungen, Wetter, Ferien usw. berücksichtigen, um zu einem betriebswirtschaftlich optimalen und kostenminimalen Dienstplan zu kommen. Dieser sollte natürlich auch die Regelungen des Kollektivvertrages nicht außer Acht lassen und erhöhtes Augenmerk auf die Einhaltung sämtlicher Vorschriften bezüglich Zulagen, Zuschläge und der sonstigen Gehaltbestandteile legen. Nebenbei muss der Dienstplan natürlich auch die Regelungen des Jugendschutz-, Mutterschutz-, Arbeitszeiten-, Urlaubsgesetzes usw. beachten.
Diese Aufgabe ohne ein professionelles Personalprogramm wie rota zu erledigen, ist ein ambitioniertes Ziel. Es ist jedenfalls sehr arbeitsaufwändig, wenn sie es ohne ein auf die Gastronomie spezialisiertes Dienstplan- und Arbeitszeiterfassungsprogramm wie rota erledigen.
Als Spezialist für Hotellerie und Gastronomie mit 15-jähriger Erfahrung, bietet die Firma rota ein einfaches, ausgereiftes und professionelles Dienstplan- und Arbeitszeiterfassungsprogramm für die Administration ihrer Mitarbeiter. Die Firma rota unterstützt sie mit einer Vielzahl an Features und Möglichkeiten - wie z.B. Warnungen bei gesetzlichen Verstößen - bei der Erstellung der Personalplanung und dem Führen der Arbeitsaufzeichnungen. Durch ein umfangreiches Informationssystem im Programm rota erhalten sie alle relevanten Forecast-Daten aus Reservierungssysteme für eine optimale Planung.
Getreu dem Motto: „proper planning prevents poor performance“ unterstützt sie die Firma rota mit ihrem Programm beim Management ihrer größten Fixkostenposition, nämlich dem Personal.