rota Ruhezeitenkonto

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rota Hotline: Tel. +43 - (0)662 - 48 12 90


Warum braucht man das rota Ruhezeitenkonto?

Seit 1. 9. 2018 kann für das Gast-, Schank- und Beherbergungsgewerbe für Dienstnehmer in Küche und Service bei Teildiensten die tägliche Ruhezeit auf mindestens 8 Stunden verkürzt werden. Ein geteilter Dienst liegt bei einer Unterbrechung der Tagesarbeitszeit von mindestens 3 Stunden vor. Diese Verkürzungen der täglichen Ruhezeit sind durch Verlängerung einer anderen täglichen Ruhezeit auszugleichen!


Für wen ist es gedacht?

Jahresbetriebe: In Jahresbetrieben sind solche Verkürzungen innerhalb von 4 Wochen auszugleichen.
Saisonbetriebe: In Saisonbetrieben sind Verkürzungen der täglichen Ruhezeit möglichst während der Saison, spätestens aber im Anschluss an die Saison, durch die Verlängerung einer täglichen Ruhezeit auszugleichen.
Bei Ausscheiden des Dienstnehmers während der Saison und vor dem Ausgleich der verkürzten Ruhezeiten, sind verkürzte Ruhezeiten durch entsprechende geldwerte Zahlungen abzugelten. 


Ihre Vorteile des Ruhezeitenkontos

• Einfache Übersicht über Ruhezeiten am Dienstplan und Monatsblatt.
• Aufzeichnung Auf- und Abbau sowie Ausgleich von Ruhezeiten.
• Zusammenfassung der Ruhezeiten Unter- und Überschreitung.
• Ruhezeitenübertretungen werden übersichtlich und automatisch angezeigt.


Für mehr Informationen steht Ihnen unser Support-Team unter Tel. +43 - (0)662 - 48 12 90 und auch gerne per
Mail unter office@rota.at zur Verfügung. Wir sind gerne für Sie da! Unser Know-How Ihr Vorteil!


Mehr Infos finden Sie auch unter
https://www.wko.at/service/arbeitsrecht-sozialrecht/Flexible-Arbeitszeit-Tourismus.pdf